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FERNSEHEN ÜBER KABEL/ SAT

 

Änderung der TV-Versorgung über Nebenkosten: Ihr Handeln ist gefragt!
Nutzen Sie derzeit TV-Empfang über einen Kabelanschluss oder eine SAT-Anlage, der über die Nebenkosten abgerechnet wird? Eine Änderung im Telekommunikationsgesetz macht nun Ihr Eingreifen erforderlich!


Die wichtigste Information vorab:
Um auch nach dem 01.07.2024 weiterhin TV-Programme über Kabel oder Satellit empfangen zu können, müssen Sie selbst einen Vertrag mit einem Kabel- oder SAT-Anbieter abschließen.



Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.

Hinweis: Diese Information betrifft Sie nur, wenn Ihr Kabelanschluss oder Ihre SAT-Anlage bisher im Rahmen eines Sammelvertrags über die Nebenkosten abgerechnet wurde.

 


Warum ist Ihr Handeln notwendig?
Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes entfällt ab dem 01.07.2024 das sogenannte Nebenkostenprivileg. Dieses Privileg ermöglichte es Vermietern, Sammelverträge für Kabel- und SAT-Anlagen abzuschließen und die Kosten über die Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Diese Möglichkeit endet jedoch am 30.06.2024.
Das bedeutet für Sie: Um ab dem 01.07.2024 weiterhin TV-Programme über Kabel oder Satellit empfangen zu können, ist es erforderlich, dass Sie selbst einen Vertrag mit einem entsprechenden Anbieter abschließen.


Was passiert, wenn Sie nicht aktiv werden?
Sollten Sie bis zum 01.07.2024 keinen eigenen Vertrag abgeschlossen haben, werden Sie ab diesem Datum kein TV-Signal mehr über Ihren bisherigen Kabelanschluss oder Ihre SAT-Anlage empfangen können.
Hintergrund: Die bisherige Abrechnung über die Nebenkosten im Rahmen eines Sammelvertrags wird durch die Gesetzesänderung („TKG-Novelle“) beendet und ist nach dem 30.06.2024 nicht mehr möglich.

Was ist die „TKG-Novelle“ und betrifft sie mich?

Die „TKG-Novelle“ betrifft Sie nur, wenn Ihr TV-Empfang bisher über einen Sammelvertrag abgewickelt wurde. Ab dem 01.07.2024 ist die Umlage der TV-Versorgungskosten über die Nebenkosten nicht mehr zulässig, was zur automatischen Beendigung Ihres bisherigen TV-Anschlusses führt. Um weiterhin TV zu empfangen, müssen Sie einen neuen Vertrag als Einzelnutzer abschließen.


Welche Auswirkungen hat die Änderung auf Ihre Nebenkosten?
Die Kosten für Ihren Kabelanschluss oder Ihre SAT-Anlage werden künftig nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt. Diese Position entfällt entsprechend ab dem 01.07.2024.


Wann sollten Sie einen eigenen Vertrag abschließen?
Die Entscheidung liegt bei Ihnen: Sie können selbst entscheiden, ob Sie weiterhin TV über Kabel oder Satellit empfangen möchten oder auf andere TV-Optionen umsteigen. Sollten Sie jedoch ab dem 01.07.2024 weiterhin TV empfangen wollen, müssen Sie bis dahin einen neuen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Anbieter zu wählen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


Kann ich den bisherigen Vertrag übernehmen?

Leider ist das nicht möglich. Die bisherige TV-Versorgung erfolgte im Rahmen eines Sammelvertrags zwischen Ihrem Vermieter und dem Anbieter. Ab dem 01.07.2024 müssen Sie einen individuellen Vertrag abschließen.

 

 
 
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